Ein Tippgeber nennt einem Unternehmen einen möglichen Kunden und erhält eine Provision, wenn daraus ein Geschäft wird. Er stellt den Kontakt her, Verhandlung und Unterschrift übernimmt das Unternehmen. Tippgeber können Privatpersonen oder Unternehmen sein und werden erfolgsabhängig bezahlt, in fast jeder Branche.

Das Wichtigste: Das Wort „Tippgeber“ steht in keinem der hier zitierten Gesetzestexte. Die Rolle wird über die Abgrenzung zu Handelsvertreter und Makler greifbar. Eine schriftliche Vereinbarung, unterschrieben vor dem ersten Tipp, legt die Provision fest und den Zeitpunkt, an dem sie fällig wird. Für gelegentliche Vermittlungen gelten steuerlich unterschiedliche Grenzen: 256 Euro im Jahr in Deutschland, 220 Euro in Österreich.

Was ist ein Tippgeber?

Ein Tippgeber kennt jemanden, der ein Produkt oder eine Leistung braucht, und nennt diese Person dem Unternehmen, das sie anbietet. Kommt das Geschäft zustande, erhält er die vereinbarte Provision. Seine Rolle endet mit dem Tipp: Angebot, Verhandlung und Vertrag bleiben beim Unternehmen.

Das Wort „Tippgeber“ kommt in keinem der unten zitierten Gesetzestexte vor, der Begriff stammt aus der Praxis. Greifbar wird er über die Abgrenzung zu zwei gesetzlich geregelten Rollen: dem Handelsvertreter, der ständig für ein Unternehmen tätig ist, und dem Makler, der für den Nachweis oder die Vermittlung eines Vertrags bezahlt wird. Was ein gültiger Tipp ist und was er wert ist, regelt die Vereinbarung zwischen den Parteien.

Wie ein Tipp abläuft

  1. Bedarf erkennen. Ein Kunde, ein Bekannter oder ein Geschäftskontakt erwähnt ein Vorhaben, das das Partnerunternehmen umsetzen kann.
  2. Einwilligung einholen. Der Tippgeber gibt die Daten der Person nur mit deren Einverständnis weiter.
  3. Den Kontakt nennen. Er übermittelt den Kontakt mit den nützlichen Angaben und hält Datum und Inhalt des Tipps fest.
  4. Dem Unternehmen das Feld überlassen. Angebot, Verhandlung und Unterschrift laufen zwischen Unternehmen und Kunde.
  5. Bezahlt werden. Tritt das vereinbarte Ereignis ein (Unterschrift, Rechnung oder Zahlungseingang), wird die Provision fällig.

Tippgeber, Handelsvertreter und Makler

Alle drei bringen Unternehmen und Kunden zusammen, aber auf unterschiedliche Weise. Zwei Fragen trennen sie: Ist die Tätigkeit ständig? Vermittelt die Person den Vertrag oder nennt sie nur einen Kontakt?

RolleWas sie tutRechtsgrundlageWorauf es ankommt
TippgeberNennt gelegentlich einen möglichen KundenVereinbarung zwischen den ParteienDie Provision hängt vom Vereinbarten ab
HandelsvertreterIst ständig damit betraut, Geschäfte zu vermitteln oder abzuschließen§ 84 HGB (DE), § 1 HVertrG (AT), Art. 418a OR (CH, „Agent“)Ständige Tätigkeit, eigene gesetzliche Regeln
MaklerWeist die Gelegenheit zu einem Vertrag nach oder vermittelt ihn§ 652 BGB (DE), § 1 MaklerG (AT), Art. 412 OR (CH, „Mäkler“)Lohn nur, wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder der Vermittlung zustande kommt
ImmobilienmaklerVermittelt gewerbsmäßig Verträge über Grundstücke oder Wohnräume oder weist sie nach§ 34c GewO (DE)Erlaubnis der Behörde nötig

Handelsvertreter

„Handelsvertreter ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer (Unternehmer) Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen“ (§ 84 Abs. 1 HGB). Das entscheidende Wort ist „ständig“. Wer nur ab und zu einen Kontakt nennt, erfüllt dieses Merkmal nicht. Wird aus den Tipps eine ständige Tätigkeit für dasselbe Unternehmen, lassen Sie das Verhältnis rechtlich prüfen. In Österreich stellt § 1 HVertrG ebenfalls auf die ständige Betrauung ab, in der Schweiz Art. 418a OR auf die dauernde Tätigkeit.

Makler

Wer einen Maklerlohn verspricht, muss ihn nur zahlen, „wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Maklers zustande kommt“ (§ 652 Abs. 1 BGB). Der Tippgeber steht meist am Anfang dieses Wegs: Er nennt den Kontakt und zieht sich zurück. In Österreich ist Makler, wer Geschäfte vermittelt, „ohne ständig damit betraut zu sein“ (§ 1 MaklerG). In der Schweiz heißt die Rolle Mäkler (Art. 412 OR).

Immobilienmakler

Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit dazu nachweisen will, „bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde“ (§ 34c Abs. 1 GewO). Ein Tippgeber ohne Erlaubnis gibt den Kontakt an den Makler weiter und verhandelt nicht.

Wie der Tippgeber bezahlt wird

Der Tippgeber erhält die in der Vereinbarung festgelegte Provision: einen Prozentsatz vom Wert des Geschäfts, vom Honorar oder von der Marge, oder einen Festbetrag pro abgeschlossenem Kunden. Die Vereinbarung legt auch fest, welches Ereignis die Provision fällig macht (Unterschrift, Rechnung oder Zahlungseingang) und innerhalb welcher Frist sie gezahlt wird.

Wie viel ist üblich? In der Referaly-Studie 2026 mit den Programmen von 117 Unternehmen liegt der Median bei 10 % für Unternehmen, die einen Prozentsatz zahlen, und bei 200 Euro pro Geschäft für Unternehmen mit Festbetrag. Diese Unternehmen sind überwiegend französischsprachig und zahlen in Euro: Nehmen Sie die Zahlen als Ausgangspunkt und prüfen Sie, was in Ihrer Branche in Deutschland, Österreich oder der Schweiz üblich ist. Details nach Branche und einen Rechner finden Sie im Leitfaden zur Tippgeberprovision.

Die Tippgebervereinbarung

Eine kurze Vereinbarung genügt, wenn sie fünf Fragen beantwortet: Was zählt als gültiger Tipp? Wie viel ist er wert? Wann wird die Provision fällig? Innerhalb welcher Frist wird sie gezahlt? Was gilt für Kunden, die vor dem Ende der Zusammenarbeit genannt wurden?

In Österreich gibt es einen zusätzlichen Grund, das schriftlich zu regeln: Für den Makler begründet „die bloße Namhaftmachung des Dritten“ keinen Provisionsanspruch, sofern für die Branche kein abweichender Gebrauch besteht (§ 6 Abs. 2 MaklerG). Die Vorschrift betrifft Makler. Für einen Tippgeber ist es umso wichtiger, vorher festzuhalten, wann ein Tipp eine Provision auslöst.

Unser Muster einer Tippgebervereinbarung erstellt den Text, während Sie das Formular ausfüllen: zum Kopieren und zur Prüfung durch eine Beraterin oder einen Berater.

Steuern: was feststeht

  • Deutschland: Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen gehören zu den sonstigen Einkünften. Sie sind „nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben“ (§ 22 Nr. 3 EStG). Das ist eine Freigrenze: Liegen die Einkünfte darüber, ist der ganze Betrag steuerpflichtig.
  • Umsatzsteuer in Deutschland: Die Kleinunternehmerregelung befreit Umsätze, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 UStG).
  • Österreich: Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen „sind nicht steuerpflichtig, wenn sie im Kalenderjahr höchstens 220 Euro betragen“ (§ 29 Z 3 EStG 1988). Achtung: Die österreichische Grenze ist nicht die deutsche.
  • Schweiz: Von der Mehrwertsteuerpflicht befreit ist, wer innerhalb eines Jahres weniger als 100 000 Franken Umsatz aus Leistungen erzielt, die nicht von der Steuer ausgenommen sind (Art. 10 Abs. 2 Bst. a MWSTG). Zur Einkommensteuer auf Provisionen machen wir keine Angaben.

Branchen, in denen Tippgeber üblich sind

Tipps funktionieren am besten, wo ein Kunde viel wert ist und Vertrauen die Entscheidung prägt: Finanzierung, Vermögensberatung, Steuerberatung, Handwerk und Sanierung, Solaranlagen, Innenarchitektur und Dienstleistungen für Unternehmen.

Zwei Vorsichtspunkte. Bei Immobilien gibt der Tippgeber den Kontakt an den Makler weiter, der die Erlaubnis nach § 34c GewO braucht. In regulierten Branchen prüfen Sie die Regeln, bevor Sie eine Provision vereinbaren.

Tippgeber finden und betreuen

Beginnen Sie mit Menschen, die Ihre Arbeit schon kennen: zufriedene Kunden, Partner mit derselben Zielgruppe, Fachleute aus benachbarten Branchen. Dann organisieren Sie die Zusammenarbeit:

  1. Gezielt auswählen: Fachleute, die Ihren künftigen Kunden vor Ihnen begegnen.
  2. Klare Regeln anbieten: Provision, Fälligkeit und Zahlungsfrist, schriftlich.
  3. Das Empfehlen leicht machen: ein Link, ein Formular oder eine App, um einen Kontakt ohne Aufwand zu schicken.
  4. Schnell reagieren und den Tippgeber über jeden Kontakt auf dem Laufenden halten.
  5. Pünktlich zahlen und danken, auch wenn kein Geschäft zustande kommt.

Tipp: Halten Sie jeden Tipp fest

Bei Unstimmigkeiten lautet die Frage oft: Wer hat diesen Kunden genannt, und wann? Referaly speichert Datum und Uhrzeit jeder Empfehlung, vom Eingang bis zur Auszahlung der Provision, und erstellt für jeden Tippgeber einen Vertrag auf seinen Namen.

Tippgeber werden

Empfehlen Sie Unternehmen, deren Arbeit Sie ohne Zögern weiterempfehlen würden. Unterschreiben Sie vor dem ersten Tipp eine Vereinbarung mit Provision, Fälligkeit und Zahlungsfrist. Klären Sie mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater, wie Sie die Provisionen angeben, und lassen Sie prüfen, ob aus regelmäßigen Tipps eine ständige Tätigkeit wird.

Häufige Fragen

Was ist ein Tippgeber?

Ein Tippgeber nennt einem Unternehmen einen möglichen Kunden und erhält eine Provision, wenn ein Geschäft zustande kommt. Er verhandelt nicht und unterschreibt nicht im Namen des Unternehmens.

Was ist der Unterschied zwischen Tippgeber und Handelsvertreter?

Der Handelsvertreter ist ständig damit betraut, für ein Unternehmen Geschäfte zu vermitteln oder abzuschließen (§ 84 HGB). Der Tippgeber nennt gelegentlich Kontakte, zu den Bedingungen seiner Vereinbarung mit dem Unternehmen.

Wie hoch ist eine Tippgeberprovision?

Das hängt von Branche und Vereinbarung ab. In der Referaly-Studie 2026 mit 117 überwiegend französischsprachigen Unternehmen liegt der Median bei 10 % für einen Prozentsatz und bei 200 Euro pro Geschäft für einen Festbetrag.

Ist eine Tippgeberprovision steuerfrei?

In Deutschland sind Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen (§ 22 Nr. 3 EStG). In Österreich liegt die Grenze bei höchstens 220 Euro (§ 29 Z 3 EStG 1988). Darüber sind die Einkünfte steuerpflichtig.

Braucht ein Tippgeber einen schriftlichen Vertrag?

Eine schriftliche Vereinbarung ist der beste Nachweis dafür, was gilt: Provision, Fälligkeit, Zahlungsfrist und Kunden, die vor dem Vertragsende genannt wurden. In Österreich begründet für Makler die bloße Namhaftmachung des Dritten keinen Provisionsanspruch (§ 6 Abs. 2 MaklerG).

Darf ein Tippgeber Immobilien vermitteln?

Wer gewerbsmäßig Immobiliengeschäfte vermittelt oder nachweist, braucht in Deutschland eine Erlaubnis nach § 34c GewO. Ohne Erlaubnis gibt der Tippgeber nur den Kontakt an den Makler weiter.

Gibt es Tippgeber auch in der Schweiz?

Ja, der Begriff wird auch in der Schweiz verwendet. Rechtlich nahe liegt der Mäklervertrag: Der Mäklerlohn ist verdient, sobald der Vertrag infolge des Nachweises oder der Vermittlung zustande gekommen ist (Art. 413 OR).

Dieser Leitfaden gibt allgemeine Informationen und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Lassen Sie Ihre Situation von einer Fachperson prüfen.

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