Die Tippgeberprovision ist der Betrag, den ein Unternehmen jemandem zahlt, der ihm einen Kunden genannt hat, meist sobald dieser Kunde unterschreibt oder zahlt. Sie wird als Prozentsatz vom Geschäft oder vom Honorar festgelegt oder als Festbetrag pro Abschluss. Hier finden Sie die Zahlen unserer Studie 2026, einen Rechner und die Steuerregeln für Deutschland, Österreich und die Schweiz.

Kurz gesagt: Zahlen Sie einen Prozentsatz, wenn die Geschäfte unterschiedlich groß sind, und einen Festbetrag, wenn sie ähnlich groß sind. Zahlen Sie, sobald der empfohlene Kunde unterschrieben oder gezahlt hat, und halten Sie Satz, Berechnungsgrundlage, Fälligkeit und Zahlungsfrist schriftlich fest. Provision berechnen.

Was ist eine Tippgeberprovision?

Sie ist die Vergütung für einen Tipp, aus dem ein Kunde wird. Sie belohnt den Aufwand des Tippgebers und gibt ihm einen Grund, weiter zu empfehlen. Sie kann fest sein (ein Betrag pro Tipp, der zum Abschluss führt) oder variabel (ein Prozentsatz vom Verkauf oder Auftrag). Was ein Tippgeber ist und wie er sich vom Handelsvertreter und vom Makler unterscheidet, erklärt unser Leitfaden zum Tippgeber.

Die richtige Höhe hängt von Ihrer Marge ab und davon, was ein neuer Kunde Ihnen über die Zeit bringt: Die Provision muss Ihnen einen gesunden Ertrag lassen und zugleich den Aufwand des Tippgebers lohnen. Deshalb unterscheidet sie sich so stark von Branche zu Branche.

Auch der Zeitpunkt zählt. Manche Unternehmen zahlen beim Eingang des Kontakts, andere beim ersten Kauf, andere nach erbrachter Leistung. Zu frühes Zahlen belohnt schwache Tipps, zu spätes Zahlen bremst die Motivation. Ein guter Mittelweg: zahlen, sobald der Kunde bestätigt ist.

Die drei Provisionsmodelle

1. Festbetrag pro Tipp

Ein fester Betrag für jeden Tipp, der zum Abschluss führt. Passt zu Unternehmen mit ähnlich großen Aufträgen und planbaren Margen.

Ideal für: Leistungen zu einheitlichen Preisen Risiko: bei kleinen Aufträgen zu viel, bei großen zu wenig

2. Prozentsatz vom Umsatz

Ein Prozentsatz vom Umsatz oder Honorar, den der empfohlene Kunde bringt. Er wächst mit der Größe des Geschäfts und bringt die Interessen beider Seiten in Einklang.

Ideal für: unterschiedlich große Geschäfte Risiko: erfordert Transparenz über den Umsatz

3. Gestaffelte Provision

Ein Satz, der mit der Zahl oder dem Wert der Tipps steigt. Er belohnt die aktivsten Tippgeber.

Ideal für: Menge und Treue fördern Hinweis: erfordert eine saubere Erfassung der Tipps

Wie viel Unternehmen zahlen: die Referaly-Studie 2026

Wir haben die Empfehlungsprogramme ausgewertet, die 117 Unternehmen zwischen Juli 2024 und September 2026 auf Referaly angelegt haben. Vorab: 165 der 167 Programme sind auf Französisch verfasst, die Beträge sind in Euro. Die Studie beschreibt vor allem französischsprachige Unternehmen: Nehmen Sie sie als Ausgangspunkt und prüfen Sie, was in Ihrer Branche in Deutschland, Österreich oder der Schweiz üblich ist.

Von den 117 Unternehmen zahlen 60 überwiegend einen Prozentsatz (51 %), 43 einen Festbetrag pro Geschäft (37 %) und 14 keine Provision (12 %). Bei den 67 Unternehmen, die einen Prozentsatz zahlen, liegt der Median bei 10 %, die mittlere Hälfte zwischen 7,5 % und 12,3 %: 31 von ihnen haben genau 10 % gewählt. Bei den 48 Unternehmen mit Festbetrag liegt der Median bei 200 € pro Geschäft, die mittlere Hälfte zwischen 50 € und 425 €.

Provision als Prozentsatz, nach Branche

BrancheUnternehmenMedianMittlere Hälfte
Immobilien und Leistungen rund ums Haus1710 %5 % bis 10 %
Finanzierung, Versicherung und Vermögen1815 %5,5 % bis 45 %
Andere Branchen3210 %10 %
Alle6710 %7,5 % bis 12,3 %

Provision als Festbetrag, nach Branche

BrancheUnternehmenMedianMittlere Hälfte
Immobilien und Leistungen rund ums Haus18300 €163 € bis 500 €
Finanzierung, Versicherung und Vermögen16175 €88 € bis 300 €
Andere Branchen1450 €39 € bis 244 €
Alle48200 €50 € bis 425 €

Sätze von 50 % und mehr stammen von 6 Unternehmen, 5 davon aus Finanzierung, Versicherung oder Vermögensberatung. Wo die Beschreibung es sagt, bezieht sich der Satz auf die Provision, die das Unternehmen selbst erhält.

Die Schwachstelle: Von 76 Programmen mit Prozentsatz nennen nur 8 die Berechnungsgrundlage. 10 % vom Honorar eines Maklerbüros und 10 % vom Kaufpreis einer Immobilie sind sehr unterschiedliche Beträge. Schreiben Sie die Grundlage in die Vereinbarung.

Methode, Grenzen und offene Daten (Lizenz CC BY 4.0) stehen in der Referaly-Studie 2026, auf Englisch.

Vier einfache Regeln

  • Grundlage: Schreiben Sie auf, worauf sich der Prozentsatz bezieht: Honorar, Marge oder Preis.
  • Fälligkeit: Legen Sie fest, ob die Provision bei Unterschrift, Rechnung oder Zahlungseingang fällig wird.
  • Frist: Bestimmen Sie, innerhalb wie vieler Tage die Provision gezahlt wird.
  • Klarheit: Braucht die Provision mehr als einen Satz zur Erklärung, vereinfachen Sie sie.

Rechner für die Tippgeberprovision

Geben Sie den Wert des Geschäfts ein, wählen Sie Prozentsatz oder Festbetrag und sehen Sie die Provision und was dem Unternehmen bleibt. Der Rechner funktioniert in jeder Währung, auch in Franken.

Die Startwerte sind nur ein Beispiel, um die Rechnung zu zeigen. Ersetzen Sie sie durch Ihre Zahlen.

Art der Provision
%
Provision1.000
Verbleibt vom Geschäft9.000
Anteil am Geschäft10%

Prozentsatz oder Festbetrag?

  • Festbetrag, wenn die Geschäfte ähnlich groß sind und Sie Einfachheit und planbare Kosten pro Kunde wollen.
  • Prozentsatz, wenn die Werte stark schwanken und die Provision mit jedem Geschäft wachsen soll. Größere Kunden bringen höhere Provisionen, das motiviert den Tippgeber, seine besten Kontakte zu nennen.
  • Gestaffelt, wenn Sie die aktivsten Tippgeber belohnen wollen: ein Betrag bis zu einer bestimmten Zahl von Tipps pro Quartal und ein höherer Betrag darüber.

Tipp: Rechnen Sie ab Ihrer Marge

Nehmen Sie den durchschnittlichen Wert eines Geschäfts, ziehen Sie die Kosten der Leistung ab und kommen Sie so zum Rohertrag. In diesen Betrag muss die Provision passen. Vergleichen Sie sie dann mit dem, was Sie ein Kunde über andere Kanäle kostet.

Steuern und Abrechnung

Deutschland

Für den Tippgeber, der nur gelegentlich vermittelt, gilt § 22 Nr. 3 EStG: Solche Einkünfte sind „nicht einkommensteuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen haben“ (§ 22 EStG). Maßgeblich sind die Einkünfte, also die Einnahmen abzüglich der Werbungskosten. Es handelt sich um eine Freigrenze: Liegen die Einkünfte bei 256 Euro oder darüber, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Zur Umsatzsteuer: Nach § 19 Abs. 1 UStG sind die Umsätze eines Kleinunternehmers steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet (§ 19 UStG).

Österreich

Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen sind „nicht steuerpflichtig, wenn sie im Kalenderjahr höchstens 220 Euro betragen“ (§ 29 Z 3 EStG 1988). Die Grenze ist niedriger als in Deutschland und anders formuliert: „höchstens“ 220 Euro statt „weniger als“ 256 Euro.

Schweiz

Von der Mehrwertsteuerpflicht befreit ist, wer innerhalb eines Jahres „weniger als 100 000 Franken Umsatz aus Leistungen erzielt“, die nicht von der Steuer ausgenommen sind (Art. 10 Abs. 2 Bst. a MWSTG). Zur Einkommensteuer auf Provisionen machen wir hier keine Angaben.

Immobilien

Wer gewerbsmäßig Immobiliengeschäfte vermittelt oder die Gelegenheit dazu nachweist, braucht in Deutschland eine Erlaubnis nach § 34c GewO. Der Tippgeber gibt den Kontakt an den Makler weiter und verhandelt nicht.

Häufige Fehler

  • Schon für den Kontakt zahlen: Das belohnt die Zahl der Kontakte. Zahlen Sie, wenn aus dem Tipp ein Kunde wird.
  • Keine schriftliche Vereinbarung: Mündliche Zusagen führen zu Streit. Eine einfache Vereinbarung sagt, wer wie viel wann bekommt.
  • Die Berechnungsgrundlage vergessen: „10 %“ ohne Angabe, wovon, lässt Raum für Missverständnisse.
  • Die Steuergrenzen verwechseln: 256 Euro in Deutschland, höchstens 220 Euro in Österreich. Die Formulierungen unterscheiden sich.
  • Manche bezahlen, andere vergessen: Das spricht sich unter Tippgebern herum. Erfassen Sie jeden Tipp und jede Zahlung.

Provisionen im Blick behalten

Wenn das Netzwerk wächst, wird die Verwaltung von Provisionen per Hand zum Risiko: vergessene Zahlungen, Zweifel, wer wen empfohlen hat, Tippgeber, die nicht mehr empfehlen. Eine eigene Plattform hilft:

  • Sie erfasst jeden Tipp mit Datum, Uhrzeit und Herkunft;
  • sie verfolgt den Kontakt vom Tipp bis zum Abschluss;
  • sie berechnet die Provision nach den vereinbarten Regeln;
  • sie erinnert an Zahlungen und erstellt Provisionsberichte.

Referaly übernimmt all das. Tippgeber schicken Kontakte vom Smartphone, verfolgen den Stand und sehen, was ihnen zusteht.

Kosten pro Kunde

Vergleichen Sie die Provisionen mit dem, was Sie andere Kanäle pro gewonnenem Kunden kosten

Provision zu Umsatz

Gezahlte Provisionen geteilt durch den Umsatz aus Empfehlungen

Aktive Tippgeber

Wer empfiehlt noch? Inaktive Tippgeber können auf eine wenig attraktive Provision hindeuten

Zahlungsdauer

Tage zwischen Abschluss und Auszahlung der Provision: je weniger, desto besser

Häufige Fragen zur Tippgeberprovision

Wie hoch ist eine übliche Tippgeberprovision?

Einen einheitlichen Marktsatz gibt es nicht. In der Referaly-Studie 2026 mit 117 überwiegend französischsprachigen Unternehmen liegt der Median bei 10 % für einen Prozentsatz und bei 200 Euro pro Geschäft für einen Festbetrag. Passen Sie die Höhe an Ihre Marge an und nennen Sie die Berechnungsgrundlage.

Ist die Tippgeberprovision steuerfrei?

In Deutschland bis zu einer Freigrenze: Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen unter 256 Euro im Kalenderjahr sind nicht einkommensteuerpflichtig (§ 22 Nr. 3 EStG). In Österreich liegt die Grenze bei höchstens 220 Euro (§ 29 Z 3 EStG 1988).

Muss ich eine Tippgeberprovision versteuern?

Ja, sobald die Grenze überschritten ist. In Deutschland sind Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen ab 256 Euro im Kalenderjahr in voller Höhe einkommensteuerpflichtig, weil es sich um eine Freigrenze handelt. Klären Sie die Angabe in der Steuererklärung mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.

Fällt auf die Tippgeberprovision Umsatzsteuer an?

Das hängt vom Status des Tippgebers ab. Für Kleinunternehmer in Deutschland sind Umsätze steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet (§ 19 Abs. 1 UStG).

Wer zahlt die Tippgeberprovision?

Das Unternehmen, das den Kunden gewinnt, meist aus dem Umsatz des Geschäfts. Der empfohlene Kunde zahlt sie nicht direkt.

Wie halte ich die Tippgeberprovision fest?

Schriftlich, vor dem ersten Tipp: Parteien, was als gültiger Tipp zählt, Satz oder Betrag, Berechnungsgrundlage, Fälligkeit, Zahlungsfrist und wie lange ein Tipp gilt. Unser Muster einer Tippgebervereinbarung erstellt einen ersten Entwurf zur Prüfung.

Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Regeln hängen von Land, Branche und Ihrer Situation ab: Lassen Sie sich beraten, bevor Sie eine Provision zahlen oder annehmen.

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